Aktuell berät die Rundfunkkommission der Länder im Rahmen der Weiterentwicklung des Medienstaatsvertrags (MStV) unter anderem über neue Regeln zur digitalen Auffindbarkeit. Als Plattform ist uns ein ausgewogenes, vielfältiges Medienökosystem ein zentrales Anliegen. Deshalb möchten wir darüber informieren, was die geplanten Regelungen für die Zukunft der Creator-Economy bedeuten können. Neben der Beschränkung regionaler Werbung, die viele Creators in der Kooperation mit regionalen Marken begrenzen kann, möchten wir besonders Augenmerk auf die geplanten Prominenzquoten legen.
Worum geht es bei den geplanten Prominenzquoten?
Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass Plattformen wie YouTube eine feste Quote von mindestens 20 Prozent ihrer Empfehlungssysteme für Medienangebote „mit vielfaltsförderndem Mehraufwand“ reservieren müssen.
Diese Bevorzugung soll vor allem für automatisierte Feeds wie die Startseite, personalisierte Streams und Empfehlungen nach Videos greifen und stellt damit einen wesentlichen Eingriff in die Sehgewohnheiten der User dar.
So nachvollziehbar die Absicht dahinter ist – die Stärkung von gesellschaftlich wertvollem Journalismus –, so gravierend sind die unbeabsichtigten Nebenwirkungen für die unabhängige Kreativwirtschaft in Deutschland.
Was die Quotenregelung konkret für Creators bedeutet
Es steht außer Frage, dass qualitativ hochwertiger Journalismus eine zentrale Säule in einer funktionierenden Demokratie darstellt. Doch bei der Debatte um die Ausgestaltung von digitaler Auffindbarkeit gerät oft in den Hintergrund, dass der Bildschirmplatz auf Smartphones und Laptops begrenzt ist:
- Reichweitenverlust ist wirtschaftliche Existenzbedrohung: Wenn 20 Prozent der Flächen für Empfehlungen gesetzlich für bestimmte Anbieter reserviert wird, entzieht das unabhängigen nicht-zertifizierten Creators, insbesondere abseits von klassischen Nachrichteninhalten, einen Teil ihrer organischen Reichweite. Weniger Sichtbarkeit führt zu sinkenden Aufrufzahlen sowie Werbe- und Sponsoringeinnahmen. Dadurch schrumpft direkt das Budget, das Creators wiederum in die Qualität ihrer eigenen Inhalte reinvestieren können.
- Erhalt der Nutzersouveränität: Empfehlungssysteme sind darauf optimiert, Menschen relevante Inhalte zu zeigen. Werden Nutzer*innen künstlich Formate in den Feed gespielt, die sie gar nicht sehen wollen, klicken sie nicht drauf. Diese Bevormundung der Nutzer*innen sowie der Verlust an Relevanz bremsen die Dynamik des gesamten Feeds – was unabhängige Creators doppelt trifft.
- Bürokratiehürden und Zwei-Klassen-System: Zwar besteht formell die Möglichkeit für Creators, sich für den „Public Value“-Status zu bewerben, doch die formalen Hürden (wie etwa der Nachweis fester Redaktionsstrukturen und Antragsverfahren bei Landesmedienanstalten) sind für kleine Teams und Einzel-Creators kaum zu bewältigen. Während große Medienhäuser mit eigenen Rechtsabteilungen diese Prozesse abwickeln, drohen unabhängige Stimmen an den Rand gedrängt zu werden.
Darüber hinaus enthält der Entwurf des Digitalen Medienstaatsvertrags weitere Bestimmungen, die die Creator Economy spürbar belasten. Insbesondere das geplante Verbot regionalisierter Werbung schränkt bundesweit aktive Creators massiv ein.
Ein gemeinsames Verständnis von Vielfalt
Öffentlich-rechtliche Medien, etablierte Verlage und unabhängige Creators sind keine Gegensätze – sie ergänzen sich und bilden gemeinsam die Vielfalt unserer heutigen Medienlandschaft. Fairness und Vielfalt bleiben jedoch nur dann erhalten, wenn eine hohe Inhaltsqualität und die Souveränität des Publikums gleichermaßen berücksichtigt werden.
Die Stimme der Creators zählt: Teilnahme am Konsultationsverfahren
Die Gestaltung unserer zukünftigen Medienordnung ist ein wichtiger Prozess, der alle Beteiligten betrifft. Die Rundfunkkommission der Länder führt aktuell eine öffentliche Konsultation durch.
Creators, Medienmacher*innen und Partner*innen sind aufgerufen, ihre Perspektive und Praxiserfahrungen in diesen Prozess einzubringen. Sie können ihre Stellungnahme direkt über das Formular der Rundfunkkommission der Länder einreichen.
Eine Demokratie braucht ein vielfältiges mediales Ökosystem. Für YouTube als Plattform ist es von fundamentaler Bedeutung, hier einen Beitrag zur Bewahrung dieser Medienvielfalt zu leisten. Die diskutierten „Prominenzquoten“ stehen diesem Ziel jedoch entgegen. Vielfalt entsteht im fairen Wettbewerb um mündige Nutzer*innen durch Relevanz und Qualität, und nicht in der Bevorzugung weniger.