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Das neue Urheberrechtsgesetz in Deutschland und die Position von YouTube

Das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz tritt in Kraft. YouTube hat seit jeher alles dafür getan, die Interessen der verschiedenen Akteure beim Schutz ihrer Rechte in Einklang zu bringen. Dies ist auch das Ziel bei der Umsetzung der neuen Regeln in Deutschland.

Im Mai verabschiedete der Deutsche Bundestag wichtige Änderungen des Urheberrechts, mit denen die europäische Urheberrechtsrichtlinie für den digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) von 2019 umgesetzt wurde. Zu diesen Änderungen gehört auch Artikel 17 der DSM-RL, der neue Regeln für Content-Sharing-Dienste wie YouTube einführte. Diese neuen Regeln treten am 1. August in Kraft. Seit Beginn des europäischen Gesetzgebungsprozesses hat YouTube sehr deutlich gemacht, dass wir eine Aktualisierung des Urheberrechts für das digitale Zeitalter unterstützen. Daher haben wir während des gesamten Prozesses eng mit den politischen Entscheidungsträgern in der EU und in Deutschland zusammengearbeitet. Darüber hinaus haben wir uns selbstverständlich auch mit YouTube Creatorn ausgetauscht, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse gut vertreten werden. Bei der Umsetzung von Artikel 17 in Deutschland, dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), hat sich die Bundesregierung um ausgewogene Regeln bemüht, die darauf abzielen, die Grundrechte von Rechteinhabern wie Medienunternehmen, Künstlerinnen und Künstlern, YouTube Creatorn und Nutzerinnen und Nutzern zu schützen. Ebenso hat YouTube seit vielen Jahren Maßnahmen und Werkzeuge entwickelt, um die Interessen der verschiedenen Akteure in Einklang zu bringen. 

 

YouTube ist eine Plattform, die für freie Meinungsäußerung steht und die es Creatorn aller Art ermöglicht, ihren Lebensunterhalt mit der Verbreitung großartiger Inhalte zu verdienen. Tatsächlich entwickeln sich viele Creator auf YouTube zu Medienunternehmen der nächsten Generation, die sich auf die Gesamtwirtschaftsleistung auswirken. Laut einem Bericht von Oxford Economics trug das kreative Ökosystem von YouTube im Jahr 2019 rund 775 Millionen Euro zum deutschen BIP bei und unterstützte so das Äquivalent von 25.000 Arbeitsplätzen in Vollzeit. 

 

Gleichzeitig sind wir davon überzeugt, dass ein effektives Management von Urheberrechten der Schlüssel zu erfolgreichen Geschäften und eines dynamischen, kreativen Ökosystems ist. Deshalb haben wir über 90 Millionen Euro in die Entwicklung unserer Content-ID-Technologie investiert, die es den Rechteinhabern ermöglicht, ihre Inhalte auf der Plattform auf sehr differenzierte und effektive Weise zu schützen und zu verwalten. 

 

Seit vielen Jahren arbeitet YouTube mit Rechteinhabern wie Plattenfirmen, Labels, Musikverwertungsgesellschaften sowie Film- und Fernsehkünstlerinnen und -künstlern und -produzentinnen und -produzenten zusammen. Über 9.000 Rechteinhaber weltweit nutzen Content ID, um ihre Inhalte auf YouTube zu schützen und zu verwalten und gleichzeitig eine völlig neue Einnahmequelle zu erschließen. In mehr als 95% der Fälle, in denen Content ID ihre Inhalte in von Nutzern hochgeladen Videos auf YouTube findet, entscheiden sich die Rechteinhaber nicht dafür, sie zu sperren, sondern dafür, ihre Nutzung zuzulassen und durch Werbung Geld zu verdienen. YouTube hat alleine der Musikindustrie in den vergangenen zwölf Monaten über vier Mrd. US-Dollar (3,4 Mrd. Euro) eingebracht, 30 Prozent davon durch monetarisierte nutzergenerierte Inhalte.

 

Zusätzlich haben wir weitere Copyright-Tools entwickelt, die für mehr Menschen zugänglich sind. So haben wir kürzlich unser Copyright Match Tool erweitert, damit mehr Creator und andere Rechteinhaber Zugang zu unserer Matching-Technologie haben und ihr urheberrechtlich geschütztes Material auf sichere und benutzerfreundliche Weise verwalten können. Außerdem ermöglichen wir es Rechteinhabern, die über unser Webformular Deaktivierungsanträge wegen Urheberrechtsverletzung einreichen, YouTube aufzufordern, das künftige Hochladen der entsprechenden Inhalte zu verhindern. Wir suchen weiterhin nach neuen Wegen, um Creatorn und Rechteinhabern bei der Verwaltung ihrer Rechte auf YouTube zu helfen, und freuen uns, dass der Europäische Gerichtshof kürzlich in einem Urteil bestätigt hat, dass YouTube „technische Maßnahmen ergriffen hat, um Urheberrechtsverletzungen auf seiner Plattform glaubwürdig und wirksam zu begegnen“. 

 

Wir nehmen weitere Änderungen vor, um die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern und Creatorn noch besser zu schützen. Wie bisher können Creator und Kanalbetreiber alle Inhalte hochladen, die sie selbst erstellt haben, für die sie eine Erlaubnis haben oder deren Nutzung anderweitig erlaubt ist (zum Beispiel im Rahmen einer urheberrechtlichen Schrankenbestimmung). Während des Upload-Prozesses weist YouTube nun daraufhin, wenn das hochgeladene Video Inhalte enthält, für die ein Rechteinhaber durch Content-ID Ansprüche erhebt. Nutzerinnen und Nutzer können dann entweder den Upload beenden, die fragliche Sequenz des Videos zu ändern, oder aber mit dem Upload fortfahren, wenn sie von der Rechtmäßigkeit des Inhalts ausgehen, beispielsweise auf Grundlage einer urheberrechtlichen Schrankenbestimmung, wie das Zitatrecht oder die Parodiefreiheit. Wenn der Nutzer einen Inhalt als rechtlich zulässig kennzeichnet, so bleibt dieser in Übereinstimmung mit dem neuen deutschem Recht verfügbar, bis der Streit zwischen dem Uploader und dem Rechteinhaber beigelegt ist. In bestimmten Situationen, wenn uns ein Rechteinhaber einen klaren Hinweis gegeben hat, dass die Nutzung nicht gestattet ist, bleiben die Inhalte in der Zwischenzeit gesperrt.

 

Wir werden weiterhin mit politischen Entscheidungsträgern, Rechteinhabern, Partnern und Creatorn in der gesamten Region zusammenarbeiten, um eine wirksame Umsetzung der neuen Urheberrechtsgesetze zu gewährleisten.